Fahrradtransport am Auto: In Italien ausschließlich mit Warntafel erlaubt!
In Italien gelten spezifische Vorschriften für den Transport von Fahrrädern am Auto, die Reisende beachten müssen, um Bußgelder zu vermeiden. Eine wichtige Regel bezieht sich auf die Anbringung von Warntafeln, wenn Fahrräder direkt am Auto mit einer entsprechenden Halterung transportiert werden.
Laut ADAC ist es wohl so, dass das Warnschild verpflichtend ist, aber in Südtirol, eine Nichteinhaltung, nicht ahndet wird.
Gesetzliche Vorschriften für die Warntafel
Für die Warntafeln gelten in Italien gesetzliche Bestimmungen, die auch von ausländischen Fahrzeugführern zwingend eingehalten werden müssen. Die Warntafeln müssen rot-weiß schraffiert sein und eine Größe von mindestens 50 x 50 Zentimeter haben. Sie sollen aus Metallblech bestehen und deutlich sichtbar am Heckträger angebracht werden. Wichtig zu wissen: Wenn die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, sind zwei Warntafeln erforderlich, die links und rechts am Ende der Ladung befestigt werden müssen.
Ausnahmeregelung entfällt
Früher waren in Italien Heckträger mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung von der Pflicht zur Anbringung einer Warntafel ausgenommen. Diese Regelung wurde jedoch aufgehoben, nachdem verschiedene Hersteller von Heckträgersystemen gegen diese Regelung geklagt hatten. Die Richter entschieden, dass diese Regelung bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt wird. Jetzt müssen auch Heckträger mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung mit einer Warntafel ausgestattet werden. Davon betroffen sind neben Radfahrer auch Winterreisende, die Skier oder Snowboards unter Verwendung eines Heckträgers transportieren.
Sonderfall als schwer erkennbare Ladung?
Mit dem Außerkraftsetzen der Ausnahmeregelung können Fahrräder in Italien als sogenannte schwer erkennbare Ladung klassifiziert werden. Das bedeutet, die Zweiräder dürfen eigentlich nicht breiter als das Transportfahrzeug selbst sein. Gerade bei kleineren Autos ist dies aber der Fall. Problematisch ist dieser Umstand vor allem, weil die Fahrzeugbreite nicht an den Außenspiegeln gemessen wird, sondern an den Schlussleuchten.
In der Praxis wird diese Regelung unterschiedlich ausgelegt, wie eine Anfrage des ADAC bei der Straßenverkehrspolizei Bozen ergab. Demnach wird bei einem Überschreiten der maximalen Breite durch den Heckträger in Südtirol kein Bußgeld fällig. Ob Verkehrspolizisten die gleiche Kulanz auch in anderen Regionen Italiens, etwa am Gardasee, an der Blumenriviera oder in der Toskana walten lassen, darauf sollten sich Urlauber besser nicht verlassen.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 03.2024
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Bilquelle:
Illustration: PKW mit Fahrrad auf dem Heckträger und dem verpflichtenden Warnschild © Suedtirol.de, Peter Hülsberg, 3pix.de
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