Am 1. Januar 2014 wurde die Ortstaxe* auch in Südtirol eingeführt.
Die Einnahmen durch die Ortstaxe werden zur Verbesserung des Fremdenverkehrs verwendet und dienen der Finanzierung der Infrastruktur, kulturelle Veranstaltung und lokalen Sportevents.
Jeder Gast, mit Ausnahme von Kindern bis 14 Jahre, muss die Ortstaxe abführen, die je Nacht und pro Person berechnet wird.
Tarife der Ortstaxe ab 2018 bis 01.01.2022Die Staffelung für die verschiedenen Beherbungsbetriebe und Klassifizierungen unterscheiden sich wie folgt:
- Basissatz ab 1,60 € bis 2,50 €, wird erhoben bei Übernachtungsgästen in 4-Sterne, 4-Sterne Superior- oder 5-Sterne Häusern
- Basissatz ab 1,20 € bis 2,10 €, wird erhoben bei Übernachtungsgästen in 3-Sterne oder 3-Sterne Superior Häusern
- Basissatz ab 0,85 € bis 1,75 €, wird erhoben bei Übernachtungsgästen in 2-Sterne Häusern und in, mit Blumen und Sonnen klassifizierten, Unterkünften oder auf Campingplätzen.
Die Höhe der Ortstaxe kann je nach Reiseziel variieren.
Der Grund
hierfür ist, dass in der entsprechenden Verordnung vorgesehen ist, dass
die Gemeinden, je nach begründeten Bedarf, die Ortstaxe bis auf maximal
2,50 € anheben können.
Stand 12.2021
Wofür stehen diese „Sterne", „Sonnen" und „Blumen" eigentlich?
Erfahren Sie mehr über Klassifizierungen und welche Kriterien Ihre Gastgeber mindestens
erfüllen müssen um sich mit Sterne, Blumen oder Sonnen auszuzeichnen
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*) Zitat Wikipedia:
Die Ortstaxe oder Kurtaxe (auch: Gästetaxe, Aufenthaltsabgabe, Beherbergungstaxe, Nächtigungtaxe, Kurabgabe oder Kurbeitrag) ist eine Form einer Tourismusabgabe / Fremdenverkehrsabgabe. Dabei handelt es sich um eine Landesabgabe oder Kommunalabgabe, die in aller Regel auf Gemeindeebene je Person und entgeltlicher Übernachtung in einem Gemeindegebiet erhoben wird.
Informationen zur Anhebung der Orts- bzw. Kurtaxe finden Sie auf der Homepage der Südtiroler Landesverwaltung.
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