In Südtirol ist das Sammeln von Pilzen sehr streng gesetzlich geregelt.
In dem Gemeindegebiet in dem man sammeln möchte, ist bei der Gemeinde eine Tagesgebühr zu entrichten. Es können auch Gebühren für mehrere Tage entrichtet werden.
Ein gültiger Ausweis ist bei der Entrichtung vorzulegen.
Sollte an der Stelle, an der man sammeln möchte, ein Verbotsschild stehen, darf hier generell nicht gesammelt werden. Pro Tag dürfen in der Wohnsitzgemeinde maximal 2 Kg pro Tag und Person über 14 Jahre gesammelt werden, außerhalb der Wohnsitzgemeinde höchstens 1Kg.
Das Sammeln der Pilze ist nur an geraden Tagen in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr gestattet.
Die Pilze müssen an der Fundstelle grob gereinigt- und in Steifen geschnitten werden.
Die Pilze sind offenen in gut durchlüfteten Behältern zu transportieren.
Beim Sammeln der Pilze darf die Humusschicht nicht beschädigt werden.
Bildquelle
Foto: Steinpilz © Fotolia
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